Eingliederungszuschüsse
Arbeitgeber können bei der Einstellung von Mitarbeitern einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn die Arbeitsleistung der Bewerberin oder des Bewerbers nicht den Anforderungen der Tätigkeit entspricht. Diese Eingliederungszuschüsse können in Höhe von bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für längstens sechs Monate gezahlt werden. Die exakte Höhe ist abhängig von der Abweichung der konkreten Arbeitsleistung im Vergleich zur Anforderung an den jeweiligen Arbeitsplatz. Damit soll die geminderte Leistungsfähigkeit finanziell ausgeglichen werden.
In Einzelfallentscheidungen wird geprüft, ob und in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Lohnkostenzuschüsse notwendig und angemessen sind.
Das berücksichtigungsfähige Arbeitsentgelt besteht aus dem regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelt zuzüglich einer Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20%. Als regelmäßig gezahltes Arbeitsentgelt kann das tarifliche oder das ortsübliche Arbeitsentgelt - falls keine tariflichen Regelungen für den Bereich zutreffen – berücksichtigt werden.
Wichtig: Der Antrag auf die Leistung muss vor Arbeitsaufnahme gestellt werden und zwar formlos telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Vermittlungsfachkraft.
Förderung für besondere Personengruppen
Für besondere Personengruppen, wie z. B. ältere Menschen über 50 Jahre oder jüngere bis 25 Jahre, Schwerbehinderte oder Menschen mit Behinderungen können höhere Zuschüsse gefördert werden.
Für junge Menschen unter 25 Jahren können Zuschüsse gezahlt werden, wenn sie seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind. Der Zuschuss kann bis zu 12 Monate in Höhe von 25–50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts gezahlt werden. Das Arbeitsentgelt kann bis zu maximal 1.000 € berücksichtigt werden.
Bei Arbeitnehmern über 50 Jahre kann der Zuschuss zwischen 30 und 50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts betragen und bis zu 36 Monate gezahlt werden.
Bei behinderten Menschen kann die Förderung in der Höhe und in der Dauer erweitert werden, um die besonderen Belange dieser Personengruppe zu unterstützen.
Lohnkosten des Arbeitgebers bei Einstellung von Mitarbeitern mit Förderung durch Eingliederungszuschuss
Eingliederungszuschüsse rechnen sich für Ihren Betrieb! Nutzen sie diesen Rechner, um Ihren monatlichen Zuschuss und die Gesamtförderung zu berechnen. Geben Sie dazu einfach das Arbeitnehmerbruttogehalt und einen angenommenen Förderbetrag zwischen 10 und 50% ein.
* ggf. Abweichungen durch unterschiedliche Sozialversicherungsbeiträge
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