Qualifizierung

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen baut auf berufliche Qualifizierung und unterstützt Arbeitnehmer und Unternehmen.

Viele Unternehmen suchen Mitarbeiter, finden aber nicht die passenden, da die notwendigen Qualifikationen fehlen. Wenn sich die konjunkturelle Lage erholt, wird dies noch schwieriger.
Hier kann mit gezielter Qualifizierung oder mit betrieblicher Umschulung bis hin zum Berufsabschluss unterstützt werden.

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Schon mit einer vergleichsweise kurzen Weiterbildung, kann man unseren Kunden das erforderliche Know-how vermitteln.
  • Da fast jede Weiterbildung ein Praktikum beinhaltet, kommt es häufig im Anschluss zu einer Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.
  • Die für Ihr Unternehmen erforderlichen Zusatzqualifikationen, wie z.B. ein Staplerschein, Gefahrengutschein oder Maschinenlehrgänge, können für den Arbeitnehmer finanziert werden.
  • Mit einer beruflichen Umschulung bilden Sie Fachkräfte auf die Bedingungen in Ihrem Unternehmen aus und binden bei geringen Kosten motivierte und qualifizierte Mitarbeiter.
  • Lernen am Arbeitsplatz wird immer wichtiger und wirkt dem allgemeinen Fachkräftemangel entgegen.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Förderung von Qualifizierung für Unternehmen, Arbeitnehmer und Arbeitsuchende.
Sprechen Sie uns an und nutzen Sie sie.
Ihre Ansprechpartner beraten Sie gerne hier .

Qualifizierungsmöglichkeiten im Überblick

  • Kurzfristige Qualifizierung zur Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten in Qualifizierungsmaßnahmen beim Bildungsträger bis zu acht Wochen, beim Arbeitgeber bis zu vier Wochen. (Rechtsgrundlage: § 16 SGB II i.V.m. § 46 SGB III).
  • Berufliche Fortbildungen bis zu sechs Monaten.
  • Einzelfallförderung für notwendige Befähigungsnachweise wie Staplerschein, Gefahrengutschein etc. bei schriftlicher Einstellungszusage.
  • Betriebliche Umschulungen
    Umschulung im Betrieb mit einer Dauer von bis zu 24 Monaten in Vollzeit. Ziel ist der Berufsabschluss vor einer zuständigen Kammer; 100%-Finanzierung durch einen Bildungsgutschein.
  • Förderung der Qualifizierung für besondere Zielgruppen, wie...

    ...Zuschuss zum Arbeitsentgelt und Übernahme von Lehrgangskosten  für    
       ungelernte oder gering qualifizierte Arbeitnehmer*

    ...Übernahme von Lehrgangskosten für Ältere über 45 Jahre*

    ...Zuschuss zum Arbeitsentgelt für jüngere Arbeitnehmer* unter 25 Jahren, die  
       über keinen Berufsabschluss verfügen, für die Qualifizierung im Rahmen eines
       Beschäftigungsverhältnisses

*Arbeitnehmer, die gleichzeitig hilfebedürftig sind, also aufstockende Arbeitslosengeld II-Leistungen erhalten

Call Back

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